Erste Online Mitgliederversammlung - gute Resonanz
Die Erste Mitgliederversammlung in Form einer Online Zusammenkunft war ein durchweg positiver Weg die Veranstaltung unter den derzeit geltenden Coronabedingungen durchführen zu können. Mit fast der Hälfte aller Mitglieder war die Resonanz durchweg positiv. Einige zu anfangs techn. Schwierigkeiten einzelner Nutzer welche leider keinen Ton ausgegeben bekamen konnten bis auf 2 gelöst werden. Es handelt sich dabei in allen Fällen immer um etwaige Einstellungen am eigenen PC, z.B. stummgeschaltene Audioausgabe, schlechte Internetverbindung,...
Und so konnte die erste Mitgliederversammlung in dieser Form mit allerleih Informationen gerade in Bezug auf die neue EU-Verordnung, den Drohnenführerschein A1/A3, oder der e-ID besprochen und kundgetan werden. Eine Zusammenfassung des Vorstandsberichtes, sowie des Kassenberichtes ist noch zusätzlich allen Mitgliedern im Nachgang per E-Mail zugegangen. So können auch die Mitglieder welche verhindert waren alles nochmals nachlesen!
Modellflugplatz weiterhin nicht nutzbar
Ach nach der neuen Hygienschutzversordnung des Land Sachsen vom 15.02.2021 ist esweiterhin untersagt Sportanlagen zu nutzen. Da unser Modellflugplatz auch im rechtl. Sinne als Sportstätte gilt ist daher die Nutzung unseres Geländes für den Modellflug nicht gestattet.
Die Möglichkeit der Ausübung vom Individualsport außerhalb von Sportstätten, also außerhalb des Modellflugplates bleibt von diesen Regelungen unberührt. Somit kann der erlaubnissfreie Modellflug weiterhin außerhalb von Modellflugplätzen individuell und unter Beachtung der Hygieneschutzregeln betrieben werden!
Neue Nummern - Neue Regeln
Durch die neue EU-Luftfahrtregelung und die neue Gesetzgebung ist es erforderlich das ALLE Modellpiloten eine sogenannte "UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) beantragen und erhalten. Diese ist eine EU-weite Registrierung aller "Fernpiloten" so der neue Begriff dazu. Über die Dachverbände DMFV oder DAEC der Modellflieger wird die Beantragung wiedermal länger dauern. Diese wollen diese Beantragung für die Mitglieder Ad-Hoc erledigen.
Auf dem UAS / Modellflugzeug bzw. Multicopter selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen. Das Gleiche gilt für die Verwendung in ggfs. anderen Dokumenten. Die 3 letzten Ziffern sind "geheim" und sollten NICHT veröffentlicht werden.
Wer eine Prüfung bei der LBA durchgeführt hat und den EU-Kompetenznachweis absolviert hat erhält dafür die sog. Fernpilot-ID. Diese ist jedoch NICHT am UAS, also Modellflieger oder Multicopter anzubringen. Diese Nachweisnummer ist zusammen mit dem QR-Code im PDF-Dokument der LBA stehend nur auf Verlangen von ggf. Sicherheitsbehörden vorzulegen um die Berechtigung zum Flug in entsprechenden Zonen nachzuweisen.
Winter am Modellflugplatz
Auch Ende Januar hat der Winter den Modellflugplatz in Oederan fest im Griff. Eine traumhafte Winterlandschaft könnte die Modellpiloten erwarten, wäre da nicht die Thematik mit Corona. :-( Und so ist das Gelände am Fürstenweg bereits seit November 2020 komplett verweist und außer den vielen einheimischen Vögeln ist kein Flugbetrieb am Modellflugplatz. Der individuelle Modellflug ist jedoch erlaubt und nicht verboten, der Betrieb auf einer Sportanlage wie dem Modellflugplatz jedoch nicht möglich. So können jedoch die ambitionierten und winterfesten Modellpiloten auf zahlreiche Wiesenflächen ausweichen, denn dort ist der genehmigunsgfreie Modellflug gestattet, da es sich um keine Sportstätte handelt.