Neue Nummern - Neue Regeln
Durch die neue EU-Luftfahrtregelung und die neue Gesetzgebung ist es erforderlich das ALLE Modellpiloten eine sogenannte "UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) beantragen und erhalten. Diese ist eine EU-weite Registrierung aller "Fernpiloten" so der neue Begriff dazu. Über die Dachverbände DMFV oder DAEC der Modellflieger wird die Beantragung wiedermal länger dauern. Diese wollen diese Beantragung für die Mitglieder Ad-Hoc erledigen.
Auf dem UAS / Modellflugzeug bzw. Multicopter selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen. Das Gleiche gilt für die Verwendung in ggfs. anderen Dokumenten. Die 3 letzten Ziffern sind "geheim" und sollten NICHT veröffentlicht werden.
Wer eine Prüfung bei der LBA durchgeführt hat und den EU-Kompetenznachweis absolviert hat erhält dafür die sog. Fernpilot-ID. Diese ist jedoch NICHT am UAS, also Modellflieger oder Multicopter anzubringen. Diese Nachweisnummer ist zusammen mit dem QR-Code im PDF-Dokument der LBA stehend nur auf Verlangen von ggf. Sicherheitsbehörden vorzulegen um die Berechtigung zum Flug in entsprechenden Zonen nachzuweisen.