Werde Punktrichter im Modellflug!
Das Jugendarbeitsteam des DMFV möchte in diesem Jahr bei uns im Osten (Oederan) eine Punktrichterschulung für die Jugendwettbewerbe durchführen.
Die Veranstaltung soll im Mai 2017 stattfinden.
Der Verband übernimmt dabei die Kosten für die Übernachtung incl. Frühstück.
Beginn des Seminars wird am Samstag, den 13.Mai 2017 gegen Mittag sein.
Das Ende ist für Sonntag, den 14.Mai 2017 gegen 15 Uhr vorgesehen.
Das Seminar wird auf einem geeigneten Fluggelände mit entsprechenden Schulungsmöglichkeiten durchgeführt.
Hier wird Peter Claus (Referent F3A) kurzweilig durch Theorie und Praxis führen.
Ich möchte hiermit eine Vorababfrage durchführen, wie viele Piloten mit Jugendarbeitsambitionen sich für dieses Seminar interessieren.
Es wird um eine VERBINDLICHE Anmeldung gebeten.
Es stehen 12 Plätze für diese Punktrichterschulung zur Verfügung, also zögert nicht zu lange!
Ich bitte möglichst um Rückantwort bis zum 31.März 2017 an folgende Mailadresse
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Einladung zur Vereinsweihnachtsfeier 2016
Am Samstag, den 10.12.2016 ab 14.00 Uhr laden wir alle Vereinsmitglieder des Modellflugvereins Oederan zur alljährlichen Vereinsweihnachtsfeier ins Gasthaus Goldener Stern in Memmendorf ein.
Beim weihnachtlichen Bowling von 14.00 bis 16.00 Uhr wird der Vereinspokal ausgetragen. Anschließend geselliger Abend mit Witz und Spaß und gemeinsamen Abendessen in weihnachtlichem Ambiente.
Wir freuen uns auf alle....
Teilnahme am Jugendleiterseminar 2016
Am Wochenende 26.11 bis 27.11.2016 veranstaltete der DMFV wieder das Jugendleiter Grundlagen-Seminar. Aus ganz Deutschland kamen 20 interessierte Jugendleiter nach Baunatal. Alle Teilnehmer haben viele interessante Anregungen erhalten. Auch wurden die meisten in ihrer bisherigen Arbeit bestätigt. In überaus informativen Vorträgen wurde sehr viel Wissen weitergegeben. Mit Blick auf die Zukunft erhält auch der Modellflugverein Oederan erstmalig 2 ausgebildete Jugendleiter und kann somit seine Jugendarbeit weiter ausbauen und verbessern.
EXISTENZIELLE BEDROHUNG ABGEWENDET
NEUE LUFTVERKEHRSORDNUNG: DMFV EINIGT SICH AUF WEITERE ÄNDERUNGEN
Mit einem Erfolg geht der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) aus den Verhandlungen über die Novellierung der Luftverkehrsordnung hervor.
Das Hobby Modellflug kann auch in Zukunft ohne substantielle Einschränkungen ausgeübt werden. Davon geht man beim DMFV auch nach der abgeschlossenen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Verkehrsministeriums sicher aus. Und mehr noch: Im Rahmen dieser Anhörung konnte der Verband weitere Verbesserungen erreichen.
„Wir haben wegweisende Erfolge für unser Hobby erzielen können”, so DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Erfolge, von denen viele vor einigen Monaten nicht zu träumen wagten.” Vor fast genau einem Jahr hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt, sowohl für Drohnen als auch Flugmodelle eine allgemeine Flughöhenbegrenzung von 100 Metern einführen zu wollen. Hunderttausende Modellflieger bangten seitdem um ihr Hobby. Zwar hatte bereits der Anfang Oktober vorgelegte Referentenentwurf zur Novelle der Luftverkehrsordnung für Erleichterung gesorgt, doch einige Punkte – vor allem mit Blick auf die Jugendarbeit – bedurften noch dringender Klärung.
Bereits der Referentenentwurf sah die Möglichkeit vor, dass Piloten durch den Erwerb eines Kenntnisnachweises ihre Modelle auch weiterhin oberhalb von 100 Metern fliegen dürfen. In der nun fertigen Endfassung wird nun zusätzlich geregelt, dass Piloten auf Flugplätzen mit einer gültigen Aufstiegserlaubnis (AE) auch ohne Kenntnisnachweis wie bisher höher als 100 Meter fliegen dürfen. Das gilt auch für Piloten, die jünger als 14 Jahre sind. Diese Änderung hat der DMFV vor allem in Hinblick auf seine Jugendarbeit mit Erleichterung aufgenommen. Denn da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahren erlangt werden kann, war das Fliegen über 100 Meter für jüngere Piloten laut Referentenentwurf nicht mehr möglich. Das hätte unter anderem das Aus für die gesamten Jugendwettbewerbe des DMFV bedeutet. Verfügen Vereinsflugplätze nicht über eine AE, dann ist das Fliegen oberhalb der 100-Meter-Grenze sowie von Modellen mit einem Startgewicht von mehr als 2 Kilogramm möglich, solange der Pilot über einen persönlichen „Kenntnisnachweis” verfügt. Dies gilt im Übrigen auch für das genehmigungsfreie Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen. Zudem bleibt es dabei, dass der genehmigungspflichtige Betrieb von Flugmodellen erst ab 5 Kilogramm Startgewicht beginnt.
In der umfassenden Kommentierung der neuen Luftverkehrsordnung wird des Weiteren eindeutig darauf hingewiesen, dass der „Kenntnisnachweis” eben tatsächlich nur die Kenntnisnahme der gültigen Regeln und dessen Bestätigung durch Modellflugvereine bzw. beauftragte Verbände wie den DMFV umfasst. Ein Zugeständnis an den traditionellen Modellflug, der seit Jahrzehnten über eine ausgezeichnete Sicherheitsbilanz verfügt.
Möglich wurde dieser wichtige Erfolg für den gesamten deutschen Modellflugsport nicht zuletzt durch die enge und vertrauensvolle Gesprächsbasis des Deutschen Modellflieger Verbands zu den verantwortlichen Stellen in Politik und Behörden. So hatten sich zuletzt die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur” ” in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Sinne der hunderttausenden deutschen Modellflieger positioniert. Auch der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur im Deutschen Bundestag folgte den Forderungen des DMFV nach mehreren Gesprächen und Telefonkonferenzen. „Für uns ging es um Alles”, blickt DMFV-Präsident Hans Schwägerl zurück. „Doch dank der großen Geschlossenheit der Modellflieger in Deutschland und der engagierten Arbeit von vielen unermüdlichen Unterstützern ist es gelungen, mit unseren Argumenten zu überzeugen und unser Hobby vor einem De-facto-Verbot zu bewahren.”